In der Datenschutzverwaltung können Sie den Energieverbrauch ermitteln.

Energieverbrauch (optional)

Diese Funktion ist natürlich keine Anforderung der DSGVO und muss explizit aktiviert werden.

Sie bietet sich aber gerade aktuell an, da die zur Ermittlung der Energiekosten notwendigen Daten, zumindest zu einem großen Teil für die Umsetzung der DSGVO, erfasst werden müssen.

D.h. Sie müssen auf jeden Fall die Hardware erfasst haben, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden. DieserHardware können Sie nun noch um weitere Werte ergänzen, um einen Überblick über den Energieverbrauch und dessen Kosten zu erhalten.

Wenn Sie die Funktion aktiviert haben, werden in einigen Bereichen zusätzliche Felder eingeblendet:

  • In den einzelnen Standorten können Sie einen Preis für die kWh vorgeben.
  • Jeder Hardware wird in der Datenschutzverwaltung eine Art zugewiesen (z.B. Server, Drucker, Smartphone etc.). Für jede Hardwareart können Sie einen Verbrauch und eine durchschnittliche wöchentliche Nutzungsdauer angeben. Diese Werte gelten als Vorbelegung und können automatisch in alle Hardware-Objekte der entsprechenden Art übernommen werden.
  • In jeder Hardware können Sie von der Vorbelegung abweichende individuelle Angaben machen.

Aus diesen Daten können Sie sich die Verbrauchsdaten und Kosten nach Standorten, Organisationseinheiten und Hardwarearten in einer Übersicht und als Diagramme anzeigen lassen.